Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Regio Immobilienservice GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
Regio Immobilienservice GmbH,
Dohnaer Straße 310, 01257 Dresden
(nachfolgend „Auftragnehmer“)
und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung     wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung (Textform                       ausreichend) zustande.

2. Leistungen

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich des Hausmeisterservices sowie handwerksnahe Dienstleistungen,     insbesondere:

Hausmeister- und Objektbetreuung

Treppenhaus- und Gebäudereinigung

Garten- und Außenanlagenpflege

Winterdienst

Kleinreparaturen und Instandhaltungsarbeiten

Kontroll- und Überwachungstätigkeiten an technischen Anlagen

Es werden keine meisterpflichtigen Leistungen erbracht.
Leistungen, die einen Meisterbetrieb erfordern, sind ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Leistungsverzeichnis.

3. Qualitätsabweichungen / Nachbesserung

Stellt der Auftraggeber eine Abweichung vom vereinbarten Leistungsumfang fest, ist diese unverzüglich in Textform                 mitzuteilen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die beanstandete Leistung innerhalb angemessener Frist zu überprüfen und                         nachzubessern. Erst nach erfolgloser Nachbesserung können weitergehende Ansprüche geltend gemacht werden.

4. Winterdienst

Der Winterdienst erfolgt gemäß den jeweils gültigen kommunalen Satzungen und gesetzlichen Vorgaben.

Die Entscheidung über Zeitpunkt und Umfang der Einsätze trifft der Auftragnehmer eigenständig anhand der Witterungslage.

Eine sofortige Beseitigung von Schnee und Eis kann nicht garantiert werden bei:

Schnee- oder Eisbildung durch Nachbargrundstücke

erneuter Glätte durch Schmelz- oder Regenwasser

Einwirkungen durch Dritte (z. B. Straßenreinigung)

Die Wintersaison gilt grundsätzlich vom 01.11. bis 31.03. Einsätze außerhalb dieses Zeitraums werden gesondert berechnet.

Der Abtransport von Schnee erfolgt nur nach gesonderter Beauftragung.

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

rechtzeitig Zugang zur Immobilie zu gewährleisten,

auf bekannte Gefahrenquellen hinzuweisen,

notwendige Schlüssel, Wasser und Strom kostenfrei bereitzustellen.

Weicht der tatsächliche Zustand der Immobilie erheblich vom bei Angebotserstellung bekannten Zustand ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein angepasstes Angebot zu unterbreiten oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder Vertrag.

Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen                 Forderungen einzustellen.

Material-, Ersatzteil- und Fremdleistungskosten werden gesondert berechnet.

Bei Gefahr im Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, notwendige Maßnahmen zur Schadensabwehr auch ohne vorherige   Zustimmung des Auftraggebers durchzuführen.

7. Preisanpassung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung anzupassen, sofern sich nach Vertragsabschluss:

gesetzliche Mindestlöhne,

Tariflöhne,

Sozialabgaben,

oder sonstige gesetzliche Kostenfaktoren erhöhen. 

Die Anpassung wird frühestens zum Monatsersten nach Ankündigung wirksam.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Haftung ist der Höhe nach auf die Deckung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist  soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

9. Kein Betriebsübergang

Ein Betriebsübergang gemäß § 613a BGB ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer übernimmt weder Personal noch Betriebsmittel des Auftraggebers.

10. Datenschutz & Vertraulichkeit

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) verarbeitet.

Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen - auch über das Vertragsende hinaus.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen               Bestimmungen unberührt.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist soweit gesetzlich zulässig Dresden.

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