Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Regio Immobilienservice GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der
Regio Immobilienservice GmbH,
Dohnaer Straße 310, 01257 Dresden
(nachfolgend „Auftragnehmer“)
und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“).
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung (Textform ausreichend) zustande.
2. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich des Hausmeisterservices sowie handwerksnahe Dienstleistungen, insbesondere:
Hausmeister- und Objektbetreuung
Treppenhaus- und Gebäudereinigung
Garten- und Außenanlagenpflege
Winterdienst
Kleinreparaturen und Instandhaltungsarbeiten
Kontroll- und Überwachungstätigkeiten an technischen Anlagen
Es werden keine meisterpflichtigen Leistungen erbracht.
Leistungen, die einen Meisterbetrieb erfordern, sind ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Leistungsverzeichnis.
3. Qualitätsabweichungen / Nachbesserung
Stellt der Auftraggeber eine Abweichung vom vereinbarten Leistungsumfang fest, ist diese unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die beanstandete Leistung innerhalb angemessener Frist zu überprüfen und nachzubessern. Erst nach erfolgloser Nachbesserung können weitergehende Ansprüche geltend gemacht werden.
4. Winterdienst
Der Winterdienst erfolgt gemäß den jeweils gültigen kommunalen Satzungen und gesetzlichen Vorgaben.
Die Entscheidung über Zeitpunkt und Umfang der Einsätze trifft der Auftragnehmer eigenständig anhand der Witterungslage.
Eine sofortige Beseitigung von Schnee und Eis kann nicht garantiert werden bei:
Schnee- oder Eisbildung durch Nachbargrundstücke
erneuter Glätte durch Schmelz- oder Regenwasser
Einwirkungen durch Dritte (z. B. Straßenreinigung)
Die Wintersaison gilt grundsätzlich vom 01.11. bis 31.03. Einsätze außerhalb dieses Zeitraums werden gesondert berechnet.
Der Abtransport von Schnee erfolgt nur nach gesonderter Beauftragung.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
rechtzeitig Zugang zur Immobilie zu gewährleisten,
auf bekannte Gefahrenquellen hinzuweisen,
notwendige Schlüssel, Wasser und Strom kostenfrei bereitzustellen.
Weicht der tatsächliche Zustand der Immobilie erheblich vom bei Angebotserstellung bekannten Zustand ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, ein angepasstes Angebot zu unterbreiten oder vom Vertrag zurückzutreten.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder Vertrag.
Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen.
Material-, Ersatzteil- und Fremdleistungskosten werden gesondert berechnet.
Bei Gefahr im Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, notwendige Maßnahmen zur Schadensabwehr auch ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers durchzuführen.
7. Preisanpassung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung anzupassen, sofern sich nach Vertragsabschluss:
gesetzliche Mindestlöhne,
Tariflöhne,
Sozialabgaben,
oder sonstige gesetzliche Kostenfaktoren erhöhen.
Die Anpassung wird frühestens zum Monatsersten nach Ankündigung wirksam.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung ist der Höhe nach auf die Deckung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
9. Kein Betriebsübergang
Ein Betriebsübergang gemäß § 613a BGB ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer übernimmt weder Personal noch Betriebsmittel des Auftraggebers.
10. Datenschutz & Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) verarbeitet.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen - auch über das Vertragsende hinaus.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist soweit gesetzlich zulässig Dresden.
